Beglaubigung & Beurkundung

Öffentliche Urkunden gelten als das sicherste Beweismittel für die „Echtheit“ und „Richtigkeit“ eines Dokuments. Wenn der Notar eine öffentliche Urkunde aufnimmt, gelten strenge Prüfungs- und Belehrungspflichten.

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Ob Sie Ihre Unterschrift beglaubigen müssen oder eine beglaubigte Kopie eines Dokuments benötigen, ob Sie eine Tombola überwacht oder eine Vereinsversammlung beurkundet haben wollen, – bei uns sind Sie in guten Händen.

Öffentliche notarielle Urkunden können sein:

  • Notariatsakte
  • Beurkundungen von rechtserheblichen Tatsachen
  • Notarielle Protokolle

Wir übernehmen auch gleich die elektronische Archivierung aller Urkunden, sowie die Abwicklung mit Firmenbuch, Grundbuch und Finanzamt.

Im elektronischen Urkundenarchiv des österreichischen Notariats werden sämtliche ab 1.1.2000 errichteten notariellen Urkunden erfasst und dauerhaft gespeichert.

Notariatsakte können übrigens auch die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung bilden. Diese so genannten „Vollstreckbaren Notariatsakte“ weisen alle Vorzüge eines Gerichtsurteils auf.

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Von Ihrem Notar.

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