Verträge für Ehe, Lebensgemeinschaft und Adoption
Wo es um das Zusammenleben von Menschen geht, ist eine rechtliche Basis besonders wichtig. Wo Lebensfragen Rechtsfragen werden gibt der Notar die Antwort.
Im Bereich des Familienrechts werden heutzutage von vielen Menschen Ehevereinbarungen geschlossen, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit als möglich aufrechterhalten.
Neben der Ehe bestehen aber auch immer mehr Lebensgemeinschaften, welche nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe haben. Oft wird aber auch hier gemeinsames Vermögen erworben.
Immer mehr Lebensgefährten wollen darum Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht und bei der Vermögensteilung.
Wir helfen Ihnen gerne beim Verfassen eines Vertrags, durch den die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen beider Partner geschützt sind.
Zur Gültigkeit einer Adoption ist ebenfalls eine gerichtliche Bewilligung erforderlich. Das adoptierte Kind ist damit rechtlich dem leiblichen Kind gleichgestellt. Wir erledigen alle dafür notwendigen Schritte – vom Abfassen des Adoptionsvertrags bis zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung.
Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll.
Vor allem in der Familie.


