Grundbuch & Firmenbuch
Bei Eingaben an Grundbuch und Firmenbuch sind genaue Formvorschriften zu erfüllen: Einerseits muss die Echtheit der Unterschriften sichergestellt sein, andererseits der freie Wille der Beteiligten feststehen.
Ihr Notar kennt die Vorschriften und hilft Ihnen, alle Hürden zu nehmen.
Als Gerichtskommissäre fertigen wir amtliche Auszüge aus dem Grundbuch oder Firmenbuch an und bestätigen dadurch die Echtheit des Inhalts.
Um auch im Internetzeitalter bürger- und serviceorientiert arbeiten zu können, bedienen wir uns dazu neuester Technologien – zu Ihrem Vorteil:
Grundbuch und das Firmenbuch werden heute in Form von elektronischen Datenbanken geführt. Elektronischer Urkundenverkehr mit Firmenbuch & Grundbuch ist damit selbstverständlich.
Dadurch werden schneller Zugriff, dauerhafte Archivierung und höchste Sicherheit garantiert!
Selbstverständlich unterliegen auch die elektronisch archivierten Urkunden der Verschwiegenheitspflicht.
Dienstleistung im Wandel der Zeit.
Sicherheit auf der Höhe der Zeit.


