Schenkung, Testament & Übergabe
Wird Ihr letzter Wille durch die gesetzliche Erbfolge im Erbrecht ausreichend geregelt, oder empfiehlt es sich ein Testament zu errichten?
Was ist bei einer Schenkung zu Lebzeiten alles zu beachten?
Erbrecht, Schenkung und Übergabe gehören zur täglichen Arbeit des Notars. Er ist ein kompetenter Berater, der Ihnen aufgrund seiner Erfahrung helfen kann, Kosten und Steuern zu sparen. Denn es gibt viele Fragen:
Wie steht es um die Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder? Welchen Schutz habe ich dagegen, dass missgünstige Verwandte mein Testament anfechten?
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe?
Wann empfiehlt sich ein Schenkungsvertrag?
Der Begriff Erbrecht bezeichnet z.B. die Menge aller Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger befassen. Die Bedeutung des Erbrechts wird in Zukunft erheblich zunehmen: Zwischen 2000 und 2010 sollen z.B. Werte in Höhe von 2,5 Billionen Euro vererbt werden.
Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für diese Materie - er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Und er ist Spezialist dafür, wenn Sie beizeiten vorsorgen wollen, dass es später keinen Streit gibt. Denn die Materie betrifft nicht nur familiäre Fragen, sondern auch Erbrecht, Zivilrecht, Steuerrecht oft auch das Sozialversicherungsrecht.
Wir kennen die Rechtslage genau und können auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden.


