Schenkung, Testament & Übergabe
Wird Ihr letzter Wille durch die gesetzliche Erbfolge ausreichend geregelt, oder empfiehlt es sich ein Testament zu errichten?
Was ist bei einer Schenkung zu Lebzeiten alles zu beachten?
Erbschaft, Schenkung und Übergabe gehören zur täglichen Arbeit des Notars. Er ist ein kompetenter Berater, der Ihnen aufgrund seiner Erfahrung helfen kann, Kosten und Steuern zu sparen. Denn es gibt viele Fragen:
Wie steht es um die Erb- und Pflichtteilsansprüche ehelicher und unehelicher Kinder? Welchen Schutz habe ich dagegen, dass missgünstige Verwandte mein Testament anfechten?
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe?
Wann empfiehlt sich ein Schenkungsvertrag?
Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für diese Materie - er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab. Und er ist Spezialist dafür, wenn Sie beizeiten vorsorgen wollen, dass es später keinen Streit gibt. Denn die Materie betrifft nicht nur familiäre Fragen, sondern auch Erbrecht, Zivilrecht, Steuerrecht oft auch das Sozialversicherungsrecht.
Wir kennen die Rechtslage genau und können auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden.


