Verlassenschaftsabhandlung
Für eine Verlassenschaftsabhandlung kann ein Notar frei gewählt werden: Übergeben Sie Ihr Anliegen einfach dem Notar Ihres Vertrauens.
Stirbt ein naher Verwandter, so ist man oft überfordert. Zur notwendigen Trauerarbeit kommen jetzt noch Amtswege hinzu. Ihr Notar als unabhängiger Berater hilft Ihnen den Überblick nicht zu verlieren:
Um Ihnen die ersten Schritte bei Eintritt eines Todesfalles zu erleichtern verweisen wir auf die Checkliste in www.HELP.gv.at, wo Sie nützliche Hinweise finden.
Der Notar ist von Amts wegen Spezialist für diese Materie - er wickelt für das Gericht alle Verlassenschaften ab.
Das Verlassenschaftsverfahren an sich ist ein Gerichtsverfahren, das vom Notar als Beauftragter des Bezirksgerichtes durchgeführt wird. Es gibt in jedem Erbfall eine Verlassenschaftsabhandlung um den Nachlass den rechtmäßigen Erben zu übergeben.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren.
Sie können jeden Notar Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Verlassenschaft beauftragen. Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne.
