Treuhandschaft, Treuhandkonto & Kaufvertrag
Eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kauft man nicht jeden Tag, daher wenden sich viele Menschen bei so einem besonderen Geschäft an einen Fachmann. Die österreichischen Notare sind erfahrene Berater bei der dafür notwendigen Erstellung des Kaufvertrags und der Abwicklung der Treuhandschaft über ein Treuhandkonto. Diese Vorgehensweise bietet Sicherheit für Käufer und Verkäufer.
Eine Treuhandschaft beim Kaufvertrag wird über ein Treuhandkonto abgewickelt. Das Treuhandkonto ist eine spezielle Kontoart, auf dem Vermögen verbucht wird, welches nicht dem Kontoinhaber gehört:
- Nach der Erstellung des Kaufvertrags, zahlt der Käufer den Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Notars ein.
- Erst danach nimmt der Notar die Eintragung im Grundbuch vor und zahlt dem Käufer das Geld aus.
Als Treuhänder übernimmt der Notar also aufgrund der Treuhandschaft Vermögenswerte oder Urkunden vom Treugeber und verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen. Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht hier auch eine eigene, sichere Spezialbank für die Abwicklung von Treuhandschaften über Treuhandkonten zur Verfügung.
Ihr Notar kennt die Vorschriften und hilft Ihnen, Hürden zu nehmen: Wir erstellen nicht nur den Kaufvertrag und vollziehen die Beglaubigung aller Unterschriften: Auch die Eintragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch wird gleich direkt vom Notar abgewickelt. Sie sparen Zeit, Nerven und Geld – weil wir in der Lage sind, Sie vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
Für einen Kaufvertrag mit Vereinbarung einer Treuhandschaft über ein notarielles Treuhandkonto sprechen also einige gute Gründe - informieren Sie sich genauer bei einem kurzen, kostenlosen Erstgespräch!
Kaufvertrag, Treuhandschaft, Treuhandkonto – bei Ihrem Notar!



