Der Notar hat als unparteilicher Rechtsberater Erfahrungen damit, beiden Teilen eines Rechtsgeschäfts beratend zur Seite zu stehen und für einen Interessensausgleich zu sorgen. Deshalb ist der Notar als Mediator geradezu prädestiniert.
- Beglaubigung & Beurkundung
- Einsicht in Grundbuch und Firmenbuch
- General-, Hauptversammlungen v. Gesellschaften
- Kaufvertrag & Treuhandschaft
- Mediation
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Unternehmensgründung
- Unternehmensvorsorge
- Verlassenschaftsabhandlung
- Verträge für Ehe und Lebensgemeinschaft
- Schenkung, Testament und Übergabe